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Lesen Sie in Bezug zur Webseite bitte auch unseren Haftungsausschluß!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reisen)

Sie haben sich entschlossen, eine Reise bei der Jugend der ev. Ostergemeinde zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reise sorgfältig vorbereiten. Als öffentlicher Träger halten wir uns grundsätzlich an die Kriterien der Selbstverpflichtung für öffentliche und freie Träger der Jugendarbeit, die Ferien- und Erholungsfreizeiten durchführen. Die folgenden Bedingungen, die Sie mit ihrer Anmeldung als Bestandteil des Reisevertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse.

1. Anmeldung & Vertragsabschluss Unserer Reise kann sich grundsätzlich jeder anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder Geschlecht angegeben sind. Mit der Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Die schriftliche Anmeldung sollte auf dem Vordruck des Veranstalters vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag tritt mit unserer schriftlichen Bestätigung in Kraft. Mit der Reisebestätigung erhalten sie den gesetzlichvorgeschriebenen Sicherungsschein. Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.

2. Zahlungsbedingungen Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mind. 35.- EUR, pro Reiseteilnehmer fällig. Die Restzahlung ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reise- bestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins kann eine anderweitige Vergabe des Platzes durch uns erfolgen. 3. Leistung Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen unserer Reise und die schriftliche Reisebestätigung. In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. v Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung gegenüber uns ausgeschlossen.

4. Rücktritt des Teilnehmers Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der pauschalisierte Anspruch beträgt pro Person bei Rücktritt einer Reise: vor dem 42.Tag vor Reisebeginn 20 EUR Bearbeitungsgebühr, Rücktritt ab 42 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, Rücktritt ab 21 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, Rücktritt ab 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises, Rücktritt bis 2 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises, bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung.

5. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Reise bis zu 14 Tage vor Reisebeginn absagen. Der eingezahlte Reisepreis wird dann in voller Höhe zurückgezahlt. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

6. Haftung Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Ihnen stehen bei Reisemängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadensersatz).

7. Haftungsbegrenzung Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8. Haftungsausschluss Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlust, Diebstahl, Einbruch, Unglücksfällen, evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Surfen usw.) erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Fremdleistungen wie Disco-, Museums-, Stadtbesuche, Eintrittspreise, Ausleihmöglichkeiten und Ausleihgebühren. Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit der angegebenen Preise vor Ort, da diese ausschließlich Fremdleistungen sind, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat.

9. Versicherung Die Reiseteilnehmer sind während der Reise bei allen Veranstaltungen durch uns haftpflichtversichert. In unseren Ausschreibungen ist keine Reisegepäck-, Unfall-, Auslandskranken- und Reiserücktrittskostenversicherung.

10. Teilnehmerhaftung im Schadensfall Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Reise verschuldeten Schaden. Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen den Reiseteilnehmer werden i.d.R. an den Veranstalter abgetreten, somit haftet der Teilnehmer diesem gegenüber. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert.

11. Mitwirkungspflicht Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstandene Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Reiseleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Reiseleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. vorhandener Mängel Sorge zu tragen.

12. Außergewöhnliche Umstände Wird die Reise nach Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik oder ähnlich schwerwiegende Vorfälle) erheblich erschwert, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Wir werden bei Vorliegen eines Absagegrundes die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigen und zahlen den Reisepreis zurück, können jedoch für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie können die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich geltend zu machen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die Reiseteilnehmer zurückzubefördern.

13. Einreisebestimmungen Vom Vertragspartner wird erwartet, sich über die geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren, da alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu seinen Lasten gehen. Die Reiseteilnehmer müssen einen gültigen Kinderausweis oder einen Reisepass mitbringen.

14. Ausschluss Bei groben oder mehrmaligen Verstößen gegen die Anordnungen der Aufsichtspflichtigen kann der Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise ausgeschlossen werden. Der Rücktransport erfolgt auf eigene Kosten des Vertragspartners. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

15. Ansprüche aus dem Reisevertrag Der Vertragspartner muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats (Posteingangsstempel) nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Schuldhaft verspätet angemeldete Rücktritte können nicht berücksichtigt werden.

16. Wichtige Bestimmungen

16.1. Der Vertragspartner kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des Vertragspartners maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

16.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

16.4. Änderungen von Vorgaben im Reiseprospekt bleiben ausschließlich dem Jugend der ev. Ostergemeinde vorbeihalten. Für Druckfehler und Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden.

17. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, Jugend der ev. Ostergemeinde Berlin.

Kontakt
eMail:
info©team-oster,de

Jugend der ev. Ostergemeinde Berlin
Team Oster
Sprengelstr. 35
13353 Berlin

Telefon:
030 / 53 656 858
(15-22 Uhr)

Mastodon:
teamOster@norden.social
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